Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule MT&TJ (nachfolgend Tennisschule) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule, die Platzordnung des TC Bad Weißer Hirsch Dresden e.V. sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Trainer der Tennisschule teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisschule vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

4. Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 30, 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und das Aufwärmen. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der Tennisschule vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Süßwaren jeglicher Art sind während des Trainings untersagt. Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tennisplatz nicht gestattet. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5.1 Trainingskosten

Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.

Nicht-Mitglieder haben erhöhten Preis als Mitglieder von TC Bad Weißer Hirsch und SG Weißig. Laut aktueller Preisliste.

5.2 Hallenkosten

Für die Hallennutzung in Verbindung mit dem Tennistraining der Tennisschule MT&TJ fallen Hallennutzungsgebühren an, die die Tennisschule MT&TJ in Rechnung stellt.

6. Ausgefallene Stunden 

Im Rahmen des Mannschafts- oder Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Vereinbarte Einzeltrainingstermine, die vom Kunden der Tennisschule nicht eingehalten werden können und abgesagt werden, können nicht nachgeholt werden. Die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

7. Ausschluss vom Training

Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.

8. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Trainer der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Trainer der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer der Tennisschule übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

9. Haftung

9.1 Zum Zeitpunkt des Trainings fühle ich mich körperlich, geistig und seelisch gesund und nehme auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko teil.

9.2 Mir ist bewusst, dass das falsche oder unachtsame Ausführen der Übungen Auswirkungen auf meine Gesundheit haben kann.

9.3 Beschwerden jedweder Art oder Unwohlsein, werde ich dem Tennislehrer unverzüglich mitteilen.

9.4 Bei Zweifel an meinem Gesundheitszustand (z.B.: bei körperlichen Einschränkungen und Erkrankungen, Problemen am Bewegungsapparat, Herz-/Kreislaufbeschwerden, Atemwegsproblemen, Bluthochdruck oder bei Schwangerschaft) werde ich, vor Teilnahme an einem Kurs, diesen von einem Arzt/Therapeuten abklären lassen.

9.5 Ich schließe deshalb alle Haftungsansprüche gegenüber die Tennisschule MT&TJ und deren Trainern, die aus eventuellen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings entstehen können, ausdrücklich aus.

9.6 Es wird keinerlei Haftung in Bezug auf Krankheit, Verletzung, Personen- und Sachschäden oder Diebstahl übernommen.

9.7 Der Tennislehrer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die er verursacht bzw. die in seinen Verantwortungsbereich fallen.

9.8 Die Haftung der Tennisschule für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

10. Allgemeine Geltungsregel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Die Tennisschule ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.


Stand: 25.02.2024